KI prägt unsere Gesellschaft momentan mehr als jede andere Technologie. Der AI-Act ist ein Versuch, die Entwicklung und anschließende Nutzung dieser Technologie in Bahnen zu lenken, die unseren europäischen Werten entsprechen. Wichtige Bestimmungen des AI-Acts, wie jene zu verbotenen KI-Systemen oder Regelungen für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck gelten bereits. Ab Anfang August 2026 gelten sodann auch die meisten Regelungen für Hochrisiko-KI-Systeme.
Gerade für Personen, die Software entwickeln, ist die Kenntnis des AI-Acts und der mit diesem zusammenhängenden Regelungen essenziell. Nur so können zukunftsträchtige Applikationen entwickelt und Strafen bzw. Klagen verhindert werden. Der Aufwand zur Herstellung rechtlicher Compliance kann dabei deutlich reduziert werden, wenn in Softwareprojekten bereits früh auf die Erfüllung rechtlicher Anforderungen geachtet wird.
Der Vortrag stellt dar, was das Recht unter KI versteht, welche Rollen der AI-Act kennt und welche Pflichten diese erfüllen müssen. Schwerpunktmäßig wird dabei auf die Notwendigkeit einer angemessenen Dokumentation eingegangen, um zu veranschaulichen, welche Risiken sich bei der Entwicklung oder auch bloß bei der Nutzung/Einbindung von KI-Systemen ergeben können, wenn unbekannt ist, mit welchen (bzw. wessen) Daten KI trainiert wurde. In diesem Zusammenhang wird auch auf mit dem AI-Act untrennbar verbundene Regelungen aus dem Datenschutz- und Urheberrecht eingegangen.
Michael Löffler ist Informatiker und studiert Rechtswissenschaften. An Österreichs AI-Factory AI:AT koordiniert er die Themen Recht, Ethik und Regulation. Seit mehr als 17 Jahren beschäftigt er sich mit Themen an der Schnittstelle zwischen Technologie und Recht. In dieser Zeit war er für renommierte Rechtsanwaltskanzleien tätig, war Datenschutzbeauftragter und Chief Information Security Officer des AIT Austrian Institute of Technology und forschte zu digitalen Grundrechten. Er publiziert laufend zu datenschutzrechtlichen Fragenstellungen und wirkt an der Ausbildung von Datenschutzbeauftragten mit.